Ex-Präsident Donald Trump muss sich in seiner früheren Heimatstadt New York wegen Vergewaltigungsvorwürfen der Klägerin E. Jean Carroll verantworten.
Es ist ein Zivilprozess: Es droht daher eine Geld-, aber keine Haftstrafe.
Das Verfahren soll am Dienstag in Manhattan mit der Auswahl der Geschorenen starten. Trump überlegt noch, ob er zu dem Verhandlungstermin erscheint: Er führte die hohen Sicherheitskosten für New York als möglichen Entschuldigungsgrund an.
Der Richter wies das jedoch schroff zurück. Trumps Anwesenheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. Doch ein leerer Sessel könnte die Geschworenen negativ beeinflussen.
Carroll, eine ehemalige „Elle“-Kolumnistin, behauptet, Trump hätte sie 1990 in einer Umkleidekabine des Kaufhauses Bergdorf Goodman vergewaltigt. Er streitet alles ab.
Sein Anwaltsteam will beim Prozess die „sexuelle Vergangenheit“ der Klägerin durchleuchten. Ihre Anwälte protestierten.
Trump jedenfalls wird zum Dauergast in Gerichtssälen: Anfang des Monats wurde er beim Schweigegeld-Prozess um Ex-Mätresse Stormy Daniels wegen 34 Anklagepunkten kurzfristig verhaftet.
Weitere Anklagen im Bundesstaat Georgia und in Washington DC drohen. Und das, während er neuerlich für das Weiße Haus kandidiert.