Kein Ende der Rechtsprobleme für Donald Trump.
In einem New Yorker Gericht begann Dienstag die Auswahl der Geschworenen in einer Zivilklage der Ex-„Elle“-Kolumnistin E Jean Carroll gegen den republikanischen White-House-Bewerber.
Sie behauptet, Trump hätte sie 1995 in einer Umkleidekabine des Bergdorf-Goodman-Kaufhauses vergewaltigt. Er hätte Lingerie gekauft und sie gebeten, als Model zu fungieren. Dann angeblich die Sexattacke.
Trump streitet alles ab.
Sie konnte klagen, da laut einem New Yorker Gesetz nun auch verjährte Fälle vor Gericht gebracht werden können – zumindest als Zivilprozess.
Trump droht daher nur eine Geldstrafe. Bei einem Schuldspruch aber wäre er ein verurteilter Vergewaltiger.